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Anhang 7: Content Creator Ordnung der Anvilcraft Community

I. Die Content Creators

(1) Die Content Creators nach §6 bilden ein eigenes, beschlussfähiges, Organ der Anvilcraft Community. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen.

(2) Durch Beschluss können die Content Creators dem Präsidium einen Vorschlag für das Vorstandsmitglied des Zuständigkeitsbereichs Creator Relations machen. Dem Präsidium wird empfolen, diesem Vorschlag zu folgen.

(3) Abstimmungen über Beschlüsse werden durch das für Creator Relations zuständige Vorstandsmitglied geleitet und können durch jeden Content Creator beantragt werden.

(4) Durch die Content Creators getroffene Beschlüsse sind dem Präsidium zu übermitteln.

II. Änderungen der Content Creator Ordnung

(1) Die Content Creators haben das Recht, im Rahmen von §29 eigenständig Änderungen an der Content Creator Ordnung zu beschließen, sofern diese Änderungen nicht über die Angelegenheiten der Content Creators hinausgehen und weder Punkt I. oder Punkt II. der Content Creator Ordnung ändern.

(2) Für einen Beschluss nach Absatz (1) ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.

(3) Für Änderungen, die nicht unter Absatz (1) fallen, gelten die Bestimmungen der Satzung.

III. Vorschlagsrecht für das Präsidium

(1) Jeder Content Creator hat das Recht, einen Vorschlag für die Wahl des Präsidiums nach §17 einzureichen.